Riester Rente
Unter der Riester Rente ist eine staatlich geförderte, zusätzliche Rentenversicherung zu verstehen, die von jedem Arbeitnehmer freiwillig abgeschlossen werden kann. Auf Grund der sich stets leerenden Rentenkassen wurde die Riester Rente vor einigen Jahren vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester ins Leben gerufen. Konzipiert wurde sie, um eventuelle Versorgungslücken der künftigen Generation von Rentnern ausgleichen zu können.
Die Beiträge, die vom Versicherten in die Riester Rente eingezahlt werden, sind grundsätzlich pfändungssicher. Ebenso bleiben diese im Falle der Inanspruchnahme von ALG II Leistungen unberührt. Der Versicherte kann zudem Beiträge in die Riester Rente bis zu einer bestimmten Maximalsumme steuerlich geltend machen.
Generell können sich alle Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörigen sowie Ehegatten für den Abschluss einer Riester Rente entscheiden. Freiberuflich und selbständig tätigen Personen bleibt dies jedoch verwehrt.
