Prinzipiell ist zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
zu unterscheiden. Während bei der privaten
die Beiträge auf Lebensalter und Risikogruppe beruhen, richten sie sich
bei gesetzlichen Krankenkassen nach dem Bruttoeinkommen. Des Beitragssatz
beträgt 14,9 Prozent, wovon der Arbeitnehmer 7,9 Prozent zahlt. Um eine
gute Behandlung zu gewährleisten, ist das Leistungsspektrum von
gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich festgelegt.

Sie können aus einer Vielzahl von Angeboten auswählen. In einigen
Hinsichten bestehen Unterschiede bezüglich Leistungsumfang und
Möglichkeiten, durch Bonusprogramme und Wahltarife Beiträge erstattet zu
bekommen. Des Weiteren gibt es Sonderleistungen wie die finanzielle
Förderung von Sportprogrammen, kostenlose Reiseimpfungen und umfangreiche
Beratung 24 Stunden am Tag. Ein Krankenkassenvergleich
informiert Sie über die
Details der verschiedenen Tarife.

Jede versicherungspflichtige Person muss von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen
werden, Familienmitglieder sogar kostenlos. Ca. 50 Millionen Bundesbürger
sind gesetzlich krankenversichert. Inklusive der Familienangehörigen kommt
man gar auf eine Zahl von etwa 70 Millionen Versicherten.